Wir sind als Ingenieurbüro (beratende Ingenieure) befugt sämtliche technische Überprüfungen durchzuführen. Dieser Aufgabe kommen wir gerne nach.
Grundsätzlich wird zwischen wiederkehrender Überprüfung und der Abnahmeprüfung unterschieden.
Wir haben uns auf
die Überprüfungen lt. ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz), der
AM-VO (Arbeitsmittelverordnung), der AStV (Arbeitsstättenverordnung)
als auch auf Spielgeräte, Fitnessgeräte, Prüfungen nach dem
Kärntner Veranstaltungsgesetz und die §82b- Überprüfungen lt.
GewO (Gewerbeordnung) spezialisiert.
Gerne erstellen wir auch Prüfbücher für Ihre prüfpflichtigen Arbeitsmittel und Geräte. Was wir nicht prüfen (nicht vollständige Aufzählung):
- Aufzüge
- Druckerbehälter
- Blitzschutzanlagen
- Elektroanlagen, ...
In diesen Bereichen arbeiten wir öfters mit verschiedensten Firmen und Ingenieurbüros zusammen.
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Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 30 November 2014 )
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