gem. ÖNORM EN 15288 – 2

Risikoanalysen von Bäder (Hallen- und Freibäder)

Wir sind als Ingenieurbüro (beratende Ingenieure) befugt Gutachten zu erstellen. Dieser Aufgabe kommen wir gerne nach.

Eine spezielle Risikoanalyse und -bewertung ist für jedes Schwimmbad zu erstellen, bevor es zum ersten Mal für die Nutzer geöffnet wird. Sie ist ständig fortzuschreiben.
In jedem Fall muss sie nach jeder größeren technischen Änderung, nach einem Unfall oder nach einer Häufung von Zwischenfällen überprüft werden.

Die Risikoanalyse und -bewertung dient der Prüfung der Aspekte des Schwimmbadbetriebes, die möglicherweise zu Personenschäden führen können. Sie muss

a) den Schweregrad und die Wahrscheinlichkeit der Gefährdungen bewerten;
b) die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen festlegen;
c) prüfen, welche Vorsichtsmaßnahmen ergriffen wurden, falls erforderlich war einzugreifen.

Die erforderlichen Schritte bei einer Risikoanalyse und -bewertung sind:

d) Gefährdungen erkennen;
e) entscheiden, wer verletzt werden könnte und auf welche Weise;
f) Risiko bewerten;
g) geeignete Maßnahmen ergreifen (das Risiko ausschließen oder verringern oder Gefährdete schützen);
h) Verfahrensanweisungen ausarbeiten;
i) diese verteilen;
j) das Personal schulen;
k) die Ergebnisse aufzeichnen;
l) die Analyse entsprechend überprüfen;



DI(BA) Alexander NITSCH

Ingenieurbüro für Maschinenbau & Wirtschafts-Ingenieurwesen im MB

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Kontakt
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